EmpCo-Richtlinie: Warum das Greenbaker-Siegel die strengen Anforderungen erfüllt

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln gegen Greenwashing. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind viele bisher übliche Werbeaussagen unzulässig geworden.

Was jetzt verboten ist

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung
  • Werbung mit Klimaneutralität, die allein auf CO₂-Kompensation beruht
  • Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen oder nicht staatlich festgelegt sind
  • Zukunftsversprechen ohne konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan

Warum das Greenbaker-Siegel EmpCo-konform ist

  • Unabhängige Prüfung: Die Kriterien werden vor Ort durch einen externen Auditor geprüft – auch in den Folgejahren.
  • Transparente Kriterien: Die Anforderungen sind öffentlich einsehbar; Greenbaker ist kein „Black-Box-Siegel“.
  • Ganzheitlich: Geprüft werden sechs Handlungsfelder auf Grundlage der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – von Sortiment und Lieferkette über Umwelt- und Klimaschutz bis zu Mitarbeitenden und Unternehmensführung.
  • Nicht käuflich: Das Siegel erhält nur, wer tatsächlich etwas tut.

So erläutert es auch Dr. Dirk-Siegfried Hübner, Treuhänder der Greenbaker-Stiftung, im Interview im BÄKO-magazin 10/2026.

Was Bäckereien jetzt tun sollten

Prüfen Sie Tüten, Plakate, Website und Social Media auf pauschale Umweltaussagen. Konkrete, belegbare Aussagen und ein unabhängig geprüftes Siegel sind die sichere Alternative.

Quellen

Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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