Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich zurückgefahren. Der Rat hat die Änderungen am 24. Februar 2026 endgültig bestätigt.
Was sich geändert hat
- CSRD: Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz noch aus.
- Schutz für kleinere Betriebe: Große Kunden dürfen von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten grundsätzlich nur Angaben im Umfang des freiwilligen EU-Standards für KMU (VSME) verlangen.
- CSDDD: gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz.
- Lieferkettengesetz (LkSG): Das BAFA prüft keine Unternehmensberichte mehr; die Sorgfaltspflichten selbst gelten aber weiter.
Warum das Thema für Bäckereien bleibt
Handel, Großkunden, Banken und Fördergeber fragen weiterhin nach Energie-, CO₂- und Sozialdaten. Und seit dem 27. September 2026 dürfen Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung nur noch mit belastbaren Nachweisen gemacht werden. Eine unabhängige Zertifizierung wie Greenbaker bündelt diese Nachweise in sechs Handlungsfeldern – und beantwortet viele Kundenanfragen mit einem Dokument.
Quellen
- PwC Viewpoint: „Omnibus“ directive finalised
- envoria: CSRD in 2026 – aktueller Stand nach Omnibus I
- BAFA: Berichtspflicht nach dem Lieferkettengesetz
- Deutscher Bundestag: Vorlagen zum Lieferkettengesetz debattiert (Januar 2026)
Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
