Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln gegen Greenwashing. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind viele bisher übliche Werbeaussagen unzulässig geworden.
Was jetzt verboten ist
- Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung
- Werbung mit Klimaneutralität, die allein auf CO₂-Kompensation beruht
- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen oder nicht staatlich festgelegt sind
- Zukunftsversprechen ohne konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan
Warum das Greenbaker-Siegel EmpCo-konform ist
- Unabhängige Prüfung: Die Kriterien werden vor Ort durch einen externen Auditor geprüft – auch in den Folgejahren.
- Transparente Kriterien: Die Anforderungen sind öffentlich einsehbar; Greenbaker ist kein „Black-Box-Siegel“.
- Ganzheitlich: Geprüft werden sechs Handlungsfelder auf Grundlage der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – von Sortiment und Lieferkette über Umwelt- und Klimaschutz bis zu Mitarbeitenden und Unternehmensführung.
- Nicht käuflich: Das Siegel erhält nur, wer tatsächlich etwas tut.
So erläutert es auch Dr. Dirk-Siegfried Hübner, Treuhänder der Greenbaker-Stiftung, im Interview im BÄKO-magazin 10/2026.
Was Bäckereien jetzt tun sollten
Prüfen Sie Tüten, Plakate, Website und Social Media auf pauschale Umweltaussagen. Konkrete, belegbare Aussagen und ein unabhängig geprüftes Siegel sind die sichere Alternative.
Quellen
- BÄKO-magazin 10/2026: Nachhaltig? Aber sicher! (Beitrag auf greenbaker.de)
- shopbetreiber-blog (Händlerbund): Ab 27.9.2026 – Die Umsetzung der EmpCo-RL im UWG
- KPMG Law: Die EmpCo tritt in Kraft
Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
